Warm-up am 6. Dezember beschäftigt sich mit Verfahren der Mitgliederbestandserhebung
Wie viele Mitglieder vereint die Thüringer Sportfamilie im jeweils laufenden Jahr? Die aktuelle Antwort bringt die Bestandserhebung! Gemäß §13 (4) der Satzung des Landessportbundes Thüringen e.V. (LSB) sind alle Thüringer Sportvereine verpflichtet, zum festgelegten Stichtag die Bestandserhebung ihres Vereins entsprechend der LSB-Vorgabe zu melden. Außerdem ist die Abgabe der Bestandserhebung Grundlage für die Beantragung der Vereinsförderung. Für das Jahr 2024 hat sich der LSB für eine terminliche Verschiebung für die Vereine entschieden.